medienagentur.at – Impressum & Datenschutz 2023-03-18T12:32:41+00:00

Impressum & Kontakt

medienagentur.at
Gewerbestraße 1
A-5325 Plainfeld/Salzburg

office@medienagentur.at
Tel +43 660 480 4085

Internationale VN: 120401
GLN: 9007981204015
UID: ATU45336809

Register-Nr.: 505/115544
Landesgericht Salzburg

Gewerbeberechtigungen und Mitglied in den WKO Fachgruppen:
+ Werbung & Marktkommunikation
+ Film- & Musikindustrie / Musikverlag

Gewerbeinhaber: Raphael Baier

Datenschutzerklärung

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website.

Kontakt mit uns
Wenn Sie per Formular auf der Website oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen sechs Monate bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Ihre Rechte
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.

AGB

§ 1 Allgemein
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit medienagentur.at und/oder der zeichnungsberechtigten Rechtsperson Raphael Baier, Gewerbestraße 1, A-5325 Plainfeld/Salzburg, folgend Agentur genannt.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Bestellung von Leistungen und Produkten sowie bei Abschluss von Verträgen erkennt der Auftraggeber diese ausnahmslos an. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon unberührt.
Änderungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vierzehn (14) Tage nach Veröffentlichung auf www.medienagentur.at wirksam, sofern der Auftraggeber der jeweiligen Änderung nicht spätestens vierzehn (14) Tage nach der Veröffentlichung widerspricht. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.

§ 2 Urheberrechte
Alle Urheberrechte an im Rahmen eines Angebotes und/oder Auftrags entworfenen und erstellten Grafiken, Texte, Musikdateien und Konzeptionen bleiben bei der Agentur. Von der Agentur entworfene und erstellte Grafiken, Texte und Konzeptionen dürfen weder verändert noch weitergegeben und nur im ursprünglichen Sinn und Zusammenhang verwendet werden. Die Rechte an allen Skripten, wie JavaScript, ASP-/Perl-/PHP-Skript, CGI-Anwendungen oder Java-Programmen verbleiben bei der Agentur, soweit diese nicht frei verfügbar bzw. zur freien Verwendung bestimmt sind und/oder im Eigentum Dritter stehen.
Bei unzulässiger Verwendung von Gestaltungsvorschlägen durch den Kunden (ohne Auftragsabschluss) werden diese zu den angebotenen Konditionen in Rechnung gestellt. Sofern der Kunde diesen Vergleich bzw. die Zahlung ablehnt, werden die im Urheberschutzrecht vorgesehenen rechtlichen Wege beschritten.

§ 3 Angebote
Angebote und Terminangaben sind freibleibend. Mündlich erteilte Aufträge werden von der Agentur schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt wurden.

§ 4 Auftragserteilung und Kündigungsfristen
Ein Vertrag tritt mit der Auftragserteilung in Kraft, zur Auftragserteilung ist eine schriftliche Form vorgeschrieben. Sämtliche Verträge sind zum Ende des Folgemonats schriftlich kündbar.

§ 5 Leistungen
Die Leistungen für Produkte ergeben sich aus der einzelnen Leistungsbeschreibung. Der genaue Leistungsumfang und die damit verbundenen Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. dem Vertrag zwischen beiden Parteien. Angebote und Verträge für ein Produkt sind nicht auf andere übertragbar, da Sie individuell auf den Auftraggeber und seinen Wünschen zugeschnitten sind. Näheres regelt §6 in den nachfolgenden Abschnitten.
1. Gegenstand des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und der Agentur ist nicht die Verschaffung des Zugangs zum Internet für den Auftraggeber.
2. Gegenstand des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und der Agentur ist nicht die Funktionstüchtigkeit der Computer sowie auch nicht die Lauffähigkeit der Webanwendungen auf den Computersystemen des Auftraggebers.
3. Die Agentur lehnt jegliche Haftung für Inhalte ab, die im Auftrag des Auftraggeber realisiert und veröffentlicht wurden. Die Agentur ist daher bei allen Webprodukten nur im Rahmen der vom Gesetzgeber festgelegten Bestimmungen verpflichtet, eine Überprüfung aller Inhalte der von ihr erstellten Internetseiten inkl. Verlinkungen (Hyperlinks) des Auftraggebers vorzunehmen. Der Auftraggeber stellt die Agentur von jeglicher Haftung bezüglich des Inhaltes der gestalteten Webseite frei. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit seiner Webseite nicht gegen die Gesetze der Republik Österreich, der Europäischen Union, der USA oder gegen andere internationale Abkommen zu verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber, keine pornographischen und erotischen Inhalte (z.B.: Nacktbilder) sowie keine Inhalte, die gegen die Würde des Menschen, insbesondere fremdenfeindliche oder rassistische Inhalte, anzubieten. Der Auftraggeber verpflichtet sich außerdem, insbesondere die Impressumspflicht, das Urheberrecht und bei E-Commerce Angeboten das E-Commerce Gesetz (ECG) sowie Fernabsatzgesetz einzuhalten.
Der Auftraggeber darf seine Internetpräsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit dieser durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall eines Verstoßes gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Auftraggeber unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von Euro 7.000,00.
4. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass sein Internet-Engagement und die eingestellten Inhalt als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und Anschrift zu kennzeichnen sind.

§ 6 Systemvertrag (Content-Management I-MAKE, Suchmaschinen-Management I-MAKE)
1. Beim Systemvertrag wird zwischen der Agentur und dem Auftraggeber ein Mietvertrag über die Nutzung eines Content-Management Systems bzw. elektronischen Redaktionssystems geschlossen.
2. Im Vertrag zwischen der Agentur und dem Auftraggeber ist insbesondere das Tarifpaket, die Mindestlaufzeit des Vertrages, die Anzahl der redaktionell zu betreuenden Webseiten/Projekte, das monatliche Transfervolumen sowie die Speicherkapazität auf dem Server (Webspeicher) geregelt.
3. Der Systemvertrag ist grundsätzlich ein Mietvertrag, sofern keine andere ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen der Agentur und dem Auftraggeber getroffen wird.
4. Beim Abschluss eines Systemvertrags erlangt der Auftraggeber kein Eigentum, kein Urheberrecht und kein rechtliches Verfügungsrecht am Programm und seinem Quellcode selbst. Der Auftraggeber darf das System im vereinbarten Mietzeitraum bzw. auch für einen eventuell vereinbarten Verlängerungszeitraum gegen Entgelt über unsere, oder über seine eigene im Mietvertrag festgehaltene Domain nutzen. Das vereinbarte Nutzungsrecht für den Zeitraum ist ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht.
5. Mit Ausnahme der von der Agentur erstellten und aktualisierten Linkverzeichnisse (Linkverzeichnisse im I-MAKE Netzwerk nach Richtlinien lt. §5 – Abschnitt 3 und den aktuellen Google-Richtlinien) ist der Auftraggeber für alle Inhalte in seinem gemieteten System selbst verantwortlich. Diesbezüglich weisen wir insbesondere auf §5 – Abschnitt (4) – Absatz 4 und Absatz 5 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin.
6. Die Agentur ist nicht für die technischen Voraussetzung für den Zugang zum Internet und zur Benutzung des Content-Management Systems sowie die lokale Einrichtung der E-Mailprogramme  und Konten verantwortlich. Dies ist nicht Bestandteil des Vertrages und wir verweisen diesbezüglich auf §5 – Abschnitt (4) – Absatz 1 und §5 – Abschnitt (4) – Absatz 2 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
7. Für die aus der Nutzung des Systems resultierenden Ergebnisse, Kenntnisse der Nutzer, Bedienungsfähigkeiten und deren Erfolg ist die Agentur nicht verantwortlich und nicht haftbar. Laufend zu optimierende Bestandteile des Systems (insbesondere das Suchmaschinenmanagement) stellen aktuell bestmögliche Voraussetzungen zur Performance im Web dar, garantieren diese – mit Ausnahme der Verfügbarkeit / siehe §6 – Abschnitt (9) – jedoch nicht.
8. Der Auftraggeber kann verschiedene standardisierte Tarifpakete des Content-Management Systems zu unterschiedlichen Preisen mieten. Das Tarifpaket wird im Vertrag vereinbart.
9. Die Agentur gewährleistet eine Erreichbarkeit des Content-Management Systems unter der
im Auftrag definierten Internetadresse (URL) von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der Agentur liegen (u.a. höhere Gewalt, Verschulden Dritter (z.B.: Internetprovider) über das Internet nicht zu erreichen ist.
10. Das Datentransfervolumen für die Nutzung des Systems ist auf das im Vertrag vereinbarte monatliche Datentransfervolumen beschränkt. Wenn das auf den Auftraggeber entfallende Datentransfervolumen die für den jeweiligen Monat mit dem Auftraggeber vereinbarte Höchstmenge erreicht bzw. übersteigt, stellt die Agentur dem Auftraggeber hierfür den Preis laut aktueller Preisliste in Rechnung, sofern kein anderer Preis schriftlich vereinbart worden ist. Die Agentur ist darüber hinaus berechtigt, aber nicht verpflichtet, für den Fall der Überschreitung des vereinbarten Datentransfervolumens, den Zugang zum Content-Management System und die Webseite selbst ohne vorherige Ankündigung zu sperren. Aufgrund von Änderungen der allgemeinen Marktlage bzw. der Preispolitik von Drittanbietern können sich die Entgelte für das Datentransfervolumen in einem laufen Vertrag mit einem Auftraggeber ändern.
11. Der Auftraggeber verpflichtet sich die in das Content-Management System eingespeicherten Daten im Original selbst lokal abzuspeichern bzw. zu sichern. Darüber hinaus erklärt dieser sich damit einverstanden, dass die Agentur einmal wöchentlich ein Backup (Sicherheitskopie) aller seiner im System eingespeicherten Daten macht, um diese bei unvorhersehbarem Datenverlust wiederherstellen zu können. Für Auftraggeber von individuellen Paketverträgen müssen Sondervereinbarungen im Vertrag bezüglich einer regelmäßigen Sicherung getroffen werden. Die Agentur übernimmt keine Haftung für die Daten des Auftraggebers. Die vom Auftraggeber im System eingespeicherten Firmendaten sind Eigentum des Auftraggebers und können diesem nach Ablauf des Mietvertrags in allgemein lesbaren Formaten übergeben werden.
12. Die Weitervermietung, der Verkauf, die Manipulation, der Versuch des Kopierens sowie das explizite Kopieren der Webapplikation und des Systemvertrags sind ausdrücklich verboten.
13. Der Auftraggeber erhält auch bei individuellen Zusatzprogrammierungen nur für ihn, sein Projekt bzw. seine Domain, die über sein angemietetes Tarifpaket an das System angebunden wird, kein Eigentum, kein Urheberrecht und kein rechtliches Verfügungsrecht am eigentlichen Kernprogramm und dessen Quellcode selbst. Bei angemieteten Zusatzmodulen erhält der Auftraggeber ebenso kein Eigentum, kein Urheberrecht und kein rechtliches Verfügungsrecht am von der Agentur entwickelten Zusatzmodul.
14. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Funktionalitäten seines Tarifpakets durch Weiterentwicklung der Agentur erweitert, modifiziert und ihm bereitgestellt werden können.
15. Die Mindestvertragszeit für die Nutzung eines Content-Management Systems beträgt bei allen Verträgen zwölf (12) Monate. Darüber hinaus kann vertraglich auch eine längere Mindestlaufzeit vereinbart werden. Sollte der Mietvertrag durch den Auftraggeber nicht gekündigt werden, so verlängert sich der Mietvertrag immer automatisch um sechs (6) Monate. Die Kündigung durch den Auftraggeber hat ein Monat vor Ende des letzten Kalendermonats zu erfolgen. Der Vertrag ist zu diesem Zeitpunkt von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen kündbar. Die Agentur behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Verstoß gegen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die Rechnungsbeträge sind vor der jeweiligen Vertragslaufzeit per Lastschrift bzw. Einzugsermächtigung zu entrichten.
16. In jedem Fall ist die Haftung der Agentur beschränkt auf einen Betrag von Euro 500,00 pro Schadensfall.
17. Die Agentur hat das Recht alle Nutzer des Systems über Änderungen des Systems und andere relevanten Informationen zu benachrichtigen.

§ 7  Lieferbedingungen und höhere Gewalt
Die Agentur verpflichtet sich, alle vertraglich vereinbarten Leistungen frist- und termingerecht zu erfüllen, soweit dies nicht durch unvorhersehbare Umstände unmöglich wird. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt verstehen sich Streiks, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Energiemangel, Feuer, Störung der Kommunikationsnetze, behördliche Anordnungen, Informationsverzögerungen seitens des Auftraggebers oder sonstige von der Agentur nicht zu vertretende Umstände.
Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

§ 8 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der Agentur wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von gelieferter oder installierter Hard- und Software der Agentur verursacht werden, ist der Höhe nach auf Euro 500,00 beschränkt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Der Auftraggeber hat für die Sicherung seiner Daten Sorge zu tragen. Soweit nicht weitere Wartungsdienste mit der Agentur vereinbart wurden, ist der Auftraggeber für die Sicherung der durch uns übergebenen Daten selbst verantwortlich und stellt die Agentur von einer Aufbewahrungspflicht der erstellten Daten frei.

§ 9 Änderungsvorbehalt
Änderungen an einem abgeschlossenen Projekt, die sich als technisch nötig erweisen oder im Sinne einer besseren Performance angeraten erscheinen und unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers zumutbar sind, bleiben vorbehalten.

§ 10 Informationspflicht
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur alle Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen, sofern sich diese als zur Erfüllung des Auftrags notwendig erweisen.

§ 11 Stillschweigepflicht
Die Agentur verpflichtet sich zu absolutem Stillschweigen hinsichtlich aller Geschäftsvorgänge und -planungen seitens des Auftraggebers, die ihr im Zusammenhang mit einem zu erledigenden Auftrag bekannt werden. Des Weiteren verpflichtet sich die Agentur gemäß Datenschutzgesetz zur Geheimhaltung aller übergebenen Kundendaten.

§ 12 Preise und Kosten
Sämtliche Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und etwaigen Sonderauslagen. Als Sonderauslagen gelten Porto-, Telefon-, Fax-, Kurier- und ähnliche Kosten.
1. Zahlungsbedingungen
Zahlungen erfolgen per Banküberweisung sowie auf Rechnung. Alle Rechnungsbeträge sind, soweit nicht in schriftlicher Form anders vereinbart, ohne Abzug zzgl. der z.Zt. geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zahlbar.
Bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages verbleiben alle Rechte an den erbrachten Leistungen im Eigentum der Agentur.
2. Fälligkeit
Zahlungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne weitere Abzüge fällig. Ein Einspruch gegen die in der Rechnung angeführten Leistungen und Preise wird ausschließlich innerhalb dieser Zahlungsfrist akzeptiert.
3. Verzug und Zahlungsunfähigkeit
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet, ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die der Agentur nach dem jeweiligen Vertragsabschluß bekannt werden und die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen der Agentur einschließlich fälliger Wechselverpflichtungen zur Folge. In diesem Fall ist die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des ihr dadurch entstandenen Schadens zu verlangen, es sei denn, der Auftraggeber leistet Vorauszahlung oder ausreichende Sicherheit.

§ 13 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist die Landeshauptstadt Salzburg (Landesgericht Salzburg) in Österreich.
Auftraggeber aus Luxemburg und der Schweiz verzichten ausdrücklich auf die von ihren Staaten in diesem Zusammenhang abgegebenen Vorbehalte und anerkennen den Gerichtsstand Salzburg und die Zuständigkeitsvereinbarung ohne Vorbehalt. Für die vertraglichen Beziehungen gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit von UN-Kaufrecht ist grundsätzlich ausgeschlossen.

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